Zu den Verbandsgewässern gehören folgende Kanäle:
Dortmund-Ems-Kanal
Rhein-Herne-Kanal
Wesel-Datteln-Kanal
Datteln-Hamm-Kanal
und bestimmte Teile der Lippe.
Folgende Seen dürfen ebenfalls von unseren Mitgliedern beangelt werden.
Dazu gehören:
Holtwicker See
Bieder See I und II
Friller See
Offlummer See
Wichummer See bei Heek
Gewässer Ochtrup-Weiner
und
Gewässer Lüchtringen
Für Sie als zukünftiges Mitglied heißt dies, dass Sie diese Gewässer beangeln dürfen.
Über diesen Button kommen Sie zu den Anfahrtswegen der Seen Holtwicker, Bieder I und II, Friller und Offlumer.
Über diesen Button kommen Sie zu den Anfahrtswegen der Seen Wichumer,
Ochtrup-Weiner und Lüchtringen.